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   BVerwG, 09.03.1984 - 6 PB 22.83   

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https://dejure.org/1984,5872
BVerwG, 09.03.1984 - 6 PB 22.83 (https://dejure.org/1984,5872)
BVerwG, Entscheidung vom 09.03.1984 - 6 PB 22.83 (https://dejure.org/1984,5872)
BVerwG, Entscheidung vom 09. März 1984 - 6 PB 22.83 (https://dejure.org/1984,5872)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 45.78

    Für die Tätigkeit im Personalrat erforderliche Kenntnisse - Beachtung des Gebots

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1984 - 6 PB 22.83
    Die Rüge, die angefochtene Entscheidung weiche von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 45.78 - (BVerwGE 58, 54) ab, greift nicht durch.

    Die Beschwerde ist vielmehr der Auffassung, daß der Verwaltungsgerichtshof das nach BVerwGE 58, 54 (60) [BVerwG 27.04.1979 - 6 P 45/78] auch für die Personalvertretungen geltende Gebot der sparsamen Verwendung von öffentlichen Mitteln im konkreten Fall nicht richtig angewendet hat.

    Abgesehen von diesen formellen Bedenken gegen die Beschwerdebegründung kann es nicht zweifelhaft sein, daß die angefochtene Entscheidung mit den in BVerwGE 58, 54 zur Erstattungsfähigkeit von Schulungskosten entwickelten Grundsätzen in Einklang steht.

    Ein allgemeiner Grundsatz des Inhalts, daß vom Land angebotene Schulungsveranstaltungen nur dann zu berücksichtigen sind, wenn sie in geringerer Entfernung durchgeführt werden als die von der Gewerkschaft durchgeführte Schulung, läßt sich dem Beschluß in BVerwGE 58, 54 nicht entnehmen.

  • BVerwG, 18.08.1982 - 6 PB 2.81
    Auszug aus BVerwG, 09.03.1984 - 6 PB 22.83
    Soweit die Beschwerde geltend macht, die angefochtene Entscheidung verstoße gegen verfahrensrechtliche Vorschriften, insbesondere gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs, ist sie unzulässig, da in Personalvertretungssachen die Nichtzulassungsbeschwerde allein auf den Zulassungsgrund der Divergenz gestützt werden kann (vgl. Beschluß vom 18. August 1982 - BVerwG 6 PB 2.81 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 23.08.1989 - 6 PB 10.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Die Nichtzulassungsbeschwerde strebt daneben auch insoweit eine nicht statthafte Zulassung der Rechtsbeschwerde außerhalb der in § 92 a Satz 1 in Verbindung mit § 92 Abs. 1 Satz 2 und § 72 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 ArbGG gesetzlich vorgesehenen Zulassungsgründe an, als sie sich darauf beruft, daß dem Beschwerdegericht ein im Sinne von Art. 103 Abs. 1 GG beachtlicher Verfahrensfehler unterlaufen sei (vgl. Beschluß des Senats vom 9. März 1984 - BVerwG 6 PB 22.83 -).
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